Beschwerdestelle

Das IVW bekennt sich zu einem umfassenden Wertekatalog des gegenseitigen Respektes, der Vorbildfunktion, der Ehrlichkeit, der Verbindlichkeit, des Feedbacks, des Teamgeistes, der Kreativität, der Qualität und der gegenseitigen Hilfsbereitschaft. Ungesetzliche Ungleichbehandlung, insbesondere sexualisierte Diskriminierung, Mobbing, Belästigung und Gewalt werden nicht toleriert.

Es muss im Betrieb eine Beschwerdestelle für Beschwerden von Beschäftigten aufgrund von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Identität geben.
Alle beschäftigten Personen haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Die Beschwerde muss geprüft werden und das Ergebnis muss der beschwerdeführenden Person mitgeteilt werden.

Für alle Fälle von Beschwerden über Belästigungen und sexuelle Belästigungen von weiblichen Beschäftigten am Arbeitsplatz gemäß § 3 Abs. 3 und 4 AGG sind zuständig:
Gleichstellungsbeauftragte Fr. Dr. Güttler, Stellvertreterin Fr. Feiden.
Für alle anderen Fälle gemäß AGG sind zuständig:
AGG-Beschwerdestelle Hr. Prof. Hausmann, Hr. Dr. Wetzel (Stellvertreter).

Weitere Details zum Verfahren finden Sie hier.

Weiterhin steht als externe Ansprechstelle der BAD, Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH zur Verfügung:

- B.A.D. Korinna Beck