Hinweisgebersystem

Anonym, Vertraulich, Unkompliziert

Gemäß EU-Richtlinie und nationaler Gesetzgebung ist das IVW verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten und anzubieten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Whistleblower in Unternehmen vor möglichen Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen seitens der Arbeitgeber schützen, fällt damit also überwiegend in den Bereich des Arbeitsrechts. Damit ist es potenziellen hinweisgebenden Personen möglich, Missstände, Gesetzesverstöße und andere wichtige Themen anonym, vertraulich und unkompliziert zu melden. Insbesondere kann eine Meldung über Verstöße, die strafbewehrt sind, abgegeben werden und über Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für die Meldung und die Offenlegung sonstiger Verstöße.

Dazu zählen : Verstöße gegen Rechtsvorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, aus dem Bereich Umweltschutz, zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und zum Datenschutz. Ein Whistleblower kann auch Meldungen abgeben über Verstöße zur Datensicherheit, gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und gegen das Steuerrecht.

Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden.

Um dies sicherzustellen, setzt das IVW das Hinweisgeberportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH ein. Mit dem Einsatz des Portals bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH, ist ausgeschlossen, dass die Fallbearbeitung des IVW Rückschlüsse auf die hinweisgebenden Personen ziehen kann. Der Schutz des Hinweisgebers entfällt, wenn die Person vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße gemeldet hat.

Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:

Digital:  https://ivw.hinweisgeberportal.de/
E-Mail Adresse: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Telefonische Hotline:     +49 800-1234-205 
Postalisch/Persönlich:  

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln