Inkrafttreten des Gleichstellungsplans

Der erstellte Gleichstellungsplan wurde von der Gleichstellungsbeauftragten, der Personalabteilung sowie der Geschäftsführung unterzeichnet. Er enthält eine aktuelle Bestandsaufnahme und formuliert Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung am IVW. Diese orientieren sich an der Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Männern und Frauen bei der gemeinsamen Forschungsförderung ("AV-Glei" in der jeweils gültigen Fassung), am Gleichstellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz und an den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG.

Das IVW verfolgt damit eine strukturelle und personalpolitische Gleichstellungsstrategie, die neben konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Unterrepräsentierung eines Geschlechts in bestimmten Bereichen auch Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie definiert und die Bestellung sowie Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten am IVW festlegt.

Der Gleichstellungsplan gilt für einen Zeitraum von vier Jahren und wird nach zwei Jahren bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls werden neue Aktionen eingeleitet.